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Zum Angebot ClaraUpgrade «ambulant»

Möglichkeit eines Upgrades bei Eingriffen und Untersuchungen, die nur noch ambulant durchgeführt werden dürfen.

Wie Sie vielleicht gehört haben, hat Radio SRF (Echo der Zeit, Regionaljournal) gestern und heute zu unserem Angebot «ClaraUpgrade «ambulant»: Möglichkeit eines Upgrades bei ambulanten Eingriffen» berichtet.

Worum geht es dabei?
Das Bundesamt für Gesundheit BAG sowie diverse Schweizer Kantone haben Listen von Eingriffen und Untersuchungen verabschiedet, die seit 1. Oktober 2018 nur noch ambulant durchgeführt werden dürfen. Dazu gehören Herzkatheteruntersuchungen (Schrittmacherimplantation inkl. Wechsel), viszeralchirurgische Eingriffe wegen Hämorrhoiden oder Leistenbruch (einseitig), die Zirkumzision in der Urologie sowie Eingriffe an der Gebärmutter und am Gebärmutterhals.

Diese Eingriffe werden im Claraspital von einem Fach- bzw. Oberarzt durchgeführt. Die Qualifikation eines Leitenden oder Chefarztes ist dafür nicht erforderlich. 

Durch die Verschiebung häufiger Eingriffe vom stationären in den ambulanten Bereich wurden den Zusatzversicherten die ihnen zustehende Zusatzleistungen genommen (freie Arztwahl, Hotellerieleistungen). Die Helsana und die CSS bieten deshalb auch Zusatzversicherungen an, die die Kosten für entsprechende Upgrades übernehmen. Patienten, deren Versicherungen diese Zusatzkosten nicht übernehmen, bietet das Claraspital die Upgrade-Möglichkeit an, die der Patient auf Wunsch selber übernehmen kann. Weitere Informationen finden Sie hier

Der Mehrwert liegt in der Wahl eines höher qualifizierten Leitenden Arztes oder Chefarztes, der Überwachung durch Stationspflege und -arzt über Nacht sowie diverse Hotellerieleistungen, insbesondere die Übernachtungsmöglichkeit. Damit werden echte Mehrleistungen gegenüber der Grundversicherung angeboten.

Im dem Berichten von Radio SRF wird die Ansicht geäussert, dass dieses Angebot rechtlich zweifelhaft sei. Das Claraspital hat dies vorgängig abgeklärt. Ein Gutachten von Prof. Rütsche, Rechtsprofessor an der Universität Luzern aus dem Jahr 2017 kommt zum Schluss, dass dieses Angebot rechtlich zulässig ist.

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