Es kann vorkommen, dass eine Patientin/ein Patient mit einer Krebsdiagnose unsicher wird, ob die ihr oder ihm vorgeschlagene Behandlung für sie/ihn geeignet ist.
Wir sind der Ansicht, dass Patient/innen mit einer lebensbedrohlichen Krankheit das Recht einer Zweitmeinung zusteht und bieten Beratung in diesem Fall an.