Patientenrechte

Während Ihres Aufenthalts haben Sie eine Reihe von Rechten und Pflichten. Die wichtigsten haben wir hier für Sie zusammengefasst:

Sorgfältige Behandlung und Betreuung

Sie haben Anspruch auf eine sorgfältige Behandlung und Betreuung, die Ihre menschliche Würde respektiert und Ihrer Krankheit angemessen ist.

Beschwerderecht

Fühlen Sie sich in Ihrem Recht verletzt, so können Sie sich beschweren. In einem ersten Schritt teilen Sie dies mündlich dem Pflegepersonal oder der Ärztin oder dem Arzt mit. Falls notwendig, wenden Sie sich bitte schriftlich an die Pflegedienstleitung, die ärztliche Leitung oder an die Spitaldirektorin.

Datenschutz

Die von uns gespeicherten Daten werden nur wo nötig an Dritte (z. B. Versicherungen) weitervermittelt. Ihr Einverständnis wird in diesem Falle vorausgesetzt. Auf Wunsch erhalten Sie Auskunft über die Speicherung und Weitergabe Ihrer Daten. Wollen Sie, dass keinerlei Informationen hinsichtlich Aufenthalt, Eintritt oder Austritt und anschliessenden Verbleib bekannt gegeben werden, teilen Sie dies bitte dem Empfang / der Telefonzentrale mit.

Das Claraspital hat 2010 einen auf dem Bundesgesetz und den kantonalen Verordnungen basierenden Leitfaden zum Datenschutz erarbeitet, der die Datenaufbewahrung, -weitergabe, -austausch, -einsicht und -vernichtung detailliert regelt.

Einsicht in die Krankengeschichte

Die Krankengeschichte enthält alle wesentlichen Angaben über Ihre Krankheit sowie deren Verlauf und Behandlung. Sie können die vom Spital erstellten Unterlagen in geeigneter Weise einsehen.

Information und Aufklärung

Die Ärztin oder der Arzt klärt Sie in verständlicher Art über wesentliche Untersuchungen, Behandlungen oder Eingriffe und die damit verbundenen Risiken vorgängig auf; in Notfällen anschliessend.

Nachbehandlung

Das Claraspital informiert die einweisende und die nachbehandelnde ärztliche Fachperson über Ihren Zustand und die erforderlichen weiteren Massnahmen. Ihre Angehörigen oder andere Sie pflegenden Personen werden über die Pflege und Behandlung nach der Entlassung unterrichtet.

Schweigepflicht

Alle Mitarbeitenden des Spitals sind an das Berufsgeheimnis und somit die Schweigepflicht gebunden. Drittpersonen erhalten also Informationen, die Sie betreffen, nur mit Ihrer Einwilligung. Wir gehen jedoch davon aus, dass Sie mit der Information Ihrer nächsten Angehörigen und Ihrer Hausärztin oder Ihres Hausarztes einverstanden sind.

Selbstbestimmung

Medizinische Eingriffe, Untersuchungen und Behandlungen werden nicht gegen Ihren Willen vorgenommen. Bei einfachen und praktisch risikofreien Untersuchungen und Eingriffen wird Ihre Zustimmung vorausgesetzt. Lehnen Sie eine vorgeschlagene medizinische Massnahme ab, so wird dies selbstverständlich respektiert; für die daraus eventuell resultierenden Folgen müssen Sie jedoch die Verantwortung übernehmen. Gelegentlich ist Ihre Mitwirkung beim Studenten- oder Pflegeunterricht erwünscht. Dies erfolgt jedoch nicht ohne Ihre Einwilligung.

Grundsätze der Sterbebegleitung

Wenn Ihre Krankheit nicht mehr zu heilen ist und Sie den Eindruck haben, behandelnde Massnahmen würden Ihr Leiden unnötig verlängern, so lassen Sie dies Ihren Arzt wissen. Für uns ist vordringlich, Ihre Wünsche und Fragen in liebevoller Begleitung und Betreuung zu klären.

In der Frage der Sterbehilfe haben wir folgende Grundsätze erarbeitet.

  • Gegen Ihren schriftlich (z. B. in einer Patientenverfügung) oder mündlich geäusserten Willen werden keine lebenserhaltenden Massnahmen durchgeführt (so genannte passive Sterbehilfe).
  • Zur Linderung Ihres Leidens werden auf Wunsch alle zur Verfügung stehenden Mittel eingesetzt, auch wenn damit als Nebenwirkung eine Verkürzung der Lebensdauer eintreten könnte (so genannte indirekte aktive Sterbehilfe).
  • Der Einsatz von Massnahmen zur gezielten Beendigung des Lebens (so genannte direkte aktive Sterbehilfe) ist vom Gesetzgeber nicht zugelassen und im Claraspital ausgeschlossen.

Patientenpflichten

Als Patient/in haben Sie aber auch einige Pflichten. Dazu gehören insbesondere, dass Sie:

  • der behandelnden Ärztin / dem behandelnden Arzt vollständige Angaben über frühere Krankheiten, Untersuchungen sowie Behandlungen machen.
  • sich an die pflegerischen und organisatorischen Anordnungen
    des Personals halten.
  • die Hinweise in dieser Wegleitung befolgen, speziell die Vorschriften betreffend Rauchen, Anzünden von Kerzen und Bedienen von Handys.
  • auf die Bedürfnisse Ihrer Mitpatient/innen Rücksicht nehmen.